Vorstand und Satzung

Vereinsvorstand & Satzung | Representation & Statute

Vereinssatzung

Welcome In! Rheine e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige Zwecke. Diese umfassen insbesondere:

  • die Förderung der internationalen Gesinnung und der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung (Nr. 13 AO);
  • die Hilfe für politisch, rassisch und religiös Verfolgte und für Flüchtlinge (Nr. 10 AO).

und werden durch die Wahrnehmung folgender Aufgaben umgesetzt:

  • Wir ermöglichen Begegnungen zwischen Menschen mit und ohne Fluchterfahrung oder Migrationshintergrund auf vielfältigen Ebenen und verwirklichen gemeinsame Aktionen und Projekte, die einen Rahmen für interkulturelles Lernen und vertrauensvolles Miteinander schaffen.
  • Wir fördern Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft mit ihren individuellen Ressourcen und Stärken und setzen uns dafür ein, dass die auf Augenhöhe wahrgenommen werden. Dabei orientieren sich alle Mitwirkenden an den verbindlichen Werten der Offenheit, Toleranz, Gleichberechtigung und Respekt gegenüber einander und vertreten diese nach innen und außen.

Im Stadtzentrum von Rheine steht das „Wohnzimmer“ als basisdemokratisch geführter Ort der Begegnung zur Verfügung. Die für Besucher offene, gastfreundliche Anlaufstelle im Herzen der Stadt trägt die internationale Gesinnung und den Geist der Völkerverständigung in die Öffentlichkeit hinein. Ausgehend vom „Wohnzimmer“ werden gemeinsame interkulturelle Aktivitäten initiiert und umgesetzt.

Der Verein unterstützt Menschen mit Migrationshintergrund sowohl bei deren Ankunft in der Kommune und den behördlichen Verfahren als auch bei Erwerb und Erweiterung von Qualifikationen und Fähigkeiten zur Sicherung ihrer Zukunft in Deutschland, insbesondere durch Förderung sprachlicher und beruflicher Qualifikation sowie gesellschaftlicher Kompetenz.

Im Sinne der Allgemeinen Erklärung Menschenrechte (AEMR) beteiligt sich der Verein durch konstruktive Kritik an der öffentlichen Debatte um Flucht, Migration und Asyl. Er sucht die Zusammenarbeit mit Initiativen, Gruppen, Vereinen und Dachverbänden, die den Zielen des Vereins nahestehen.

Die Satzung des Vereins finden Sie in ihrer aktuellen Fassung hier zum Download: Satzung

Vereinsvorstand

Der Vorstand besteht aus dem/der ersten Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden und dem/der Kassenwart/in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Weiterhin können Beisitzer gewählt werden, die mit zusätzlichen Aufgaben betraut werden können.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl, auch mehrmals, ist zulässig. Die Mitglieder des Vorstands bleiben jedoch so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Vorstandsmitglieds. Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

Die letzte Mitgliederversammlung fand am 8. Mai 2025 statt und wählte bzw. bestätigte den Vorstand, bestehend aus den folgenden Mitgliedern, für die nächsten zwei Jahre im Amt:

Vorsitzende: Petra Gaasbeek
Kassenwartin: Evelyn Eggenkämper